Zitat:
Zitat von Keiran In welche Def. "Impressum" nun fällt ist für mich durch Arno unklar geworden |
sehe ich keinen grund für

muss halt auch mal dampf ablassen und es war auch nicht gegen dich persönlich....
impressum: wer keinem (mehr oder minder) bekannten anwalt (oder sollte man abm**nve***n sagen?) eine angrifffläche bieten will, sollte eines haben! jeder wird irgendwo in irgendeinem seiner posts irgendwann einmal irgendeinen markennamen erwähnen. vielleicht lobt er diese marke auch noch dazu, was man schon als kaufempfehlung auslegen könnte. auch wenn es sich ansonsten um eine private website handeln mag, könnte doch der ein oder andere RA daraus (vorsätzlich?) falsche schlüsse ziehen wollen.....
bei unserer rechtslage gehe ich für mich persönlich nach der devise: keine angriffsfläche bieten und schon aus vorsichtszwecken ein impressum (und welcher sachen es nach deutschen (gründlichkeits-)recht sonst noch bedarf) geschaltet....
vG
Arno