Ich finde bei
Links & Law wird es ganz gut erklärt:
Zitat:
| Blog-Betreiber, die ihren Auftritt mit Werbeanzeigen finanzieren oder anderswie entgeltlich tätig werden oder ein Angebot bereitstellen, mit dem typischerweise ein Entgelt angestrebt wird, müssen, wie bisher schon, ein vollständiges Impressum aufweisen (§ 5 TMG). Dies gilt auch für journalistisch-redaktionell gestaltete Blogs, bei denen zusätzlich noch ein Verantwortlicher mit Angabe des Namens und der Anschrift anzugeben ist (§ 55 II RStV) |
Zitat:
| Alle anderen müssen zumindest Name und Anschrift nennen, sofern das Blog nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient (§ 55 I RStV). Auf eine großzügige Auslegung der Ausnahme durch die Rechtsprechung sollte besser nicht vertraut werden. Blogs richten sich fast immer an die Öffentlichkeit und wollen ein möglichst großes Publikum erreichen. |