Maßgeblich sind für die Impressumspflicht TDG §6 und § 55 Abs. 2 RStV und MDStV § 10 Absatz 3
Demnach ist ein Impressum mit voller Anschrift und Telefonnummer des Inhabers der Seite für 99% aller Blogs ratsam, ausser du betreibst das ganze in einem Intranet oder schließt jede Indexierung durch Suchmaschinen jeder Art effektiv aus - und wer macht das schon bei einem Online-Blog?
Sobald Du Werbung über Affiliate Programme oder Adsense oder auch Textlink-Tausch wie Linklift oder bezahlte Dienste wie Trigami nutzt muss zwingend auch noch § 19 Abs. 1 UstG bzw. § 27 a UstG beachtet werden. Wenn nur 1 Cent Gewinn angestrebt wird (auch wenn es nur zur Refinanzierung der Homepage ist) muss nämlich mindestens nebenberuflich Gewerbe angemeldet sein. Alles andere wäre nicht rechtskonform.
Beratung die verbindlich ist bekommst du dafür jedoch nur beim Anwalt deines Vertrauens
