08.03.2006, 16:28
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#7 (permalink)
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Beiträge: 168
| Zitat: |
Zitat von MaZe Ausserdem Hinweis anbringen, dass Du keine Verantwortung für die Inhalte der Webseiten übernimmst, auf die Du linkst. | Ähem. Dazu hätte ich einen Link.
Auf der Seite heißt es Zitat:
Das von Internet-Nutzern wohl am häufigsten mißverstandene Gerichtsurteil ist das unten zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 1998, mit dem ein Homepagebesitzer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde für von ihm gesetzte Links zu ehrverletzenden Äußerungen über eine ihm mißliebige Person.
Viele Homepage-Besitzer ("Webmaster") verführt dieses Urteil offensichtlich dazu, auf ihrem Seiten eine Klausel anzubringen, in dem sie auf dieses Urteil verweisen und sich pauschal von allen Links, die sie auf ihren Seiten gesetzt haben, distanzieren.
| Weiterhin heißt es Zitat:
Derartige Haftungsfreizeichnungsklauseln, im Internet-Volksmund "Disclaimer" genannt, zeugen davon, daß der Urheber das betreffende Urteil des Landgerichts Hamburg nicht verstanden, es vermutlich noch nicht einmal gelesen hat.
Denn in diesem Urteil stellt das Landgericht Hamburg eindeutig fest, daß die beanstandeten Internet-Seiten des Verurteilten eine derartige Haftungsfreizeichnungsklausel enthalten. Und es führt aus, daß eine solche Klausel mit einer pauschalen Distanzierung von sämtlichen Links eben gerade keinen Freibrief für die Aufnahme beliebiger Links ist.
Im Urteil heißt es über den Verurteilten: "Des weiteren habe er durch Aufnahme einer Haftungsfreizeichnungsklausel klargestellt, daß er keinerlei Verantwortung übernehme.". Spätestens bei diesem Satz muß doch jedem Menschen, der lesen kann, klar sein, daß der Verurteilte einen "Disclaimer" auf seiner Seite hatte! Und genau diese pauschale Distanzierung hat das Gericht einkassiert: "Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung."
| Weiterlesen kann ja jeder selbst, denke ich.
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lg janny
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