Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.12.2006, 09:53   #4 (permalink)
Putzlowitsch
PostRank: 10
 
Benutzerbild von Putzlowitsch
 
Registriert seit: 21.10.2006
Beiträge: 2.101
Hat mal zufällig jemand auch die Begründung zum Gesetzentwurf gelesen?
Da steht im Abschnitt B Römisch I Absatz 5 (S. 19f) folgendes:
Zitat:
"§ 5 TMG enthält die allgemeinen Informationspflichten der Diensteanbieter, die derzeit in § 6 TDG geregelt sind. Diese werden unverändert übernommen. Allerdings enthält § 5 TMG die Ergänzung, dass es sich bei den geschäftsmäßigen Telemedien um solche handeln muss, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Diese Vorgehensweise entspricht den Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie. Die Richtlinie gilt für Dienste der Informationsgesellschaft, also nach europäischem Recht für solche Dienste, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Das Merkmal der Entgeltlichkeit setzt eine wirtschaftliche Gegenleistung voraus. Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes..."
Hier kann ich eben keine ausdrückliche Impressumspflicht für jede Art von Blog auf Grund des § 5 TMG erkennen. Oder habe ich was übersehen?

Gruß
Ingo
__________________
putzlowitsch.de WP 2.1.3 bei All-Inkl und Strato (schnurpsel.de)
Putzlowitsch ist offline   Mit Zitat antworten