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Alt 05.12.2006, 11:13   #13 (permalink)
Morris
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Zitat:
Zitat von Putzlowitsch Beitrag anzeigen
Wenn ich also keine Werbung auf meiner Seite habe, und nicht schreibe "Porsche baut die besten Autos!", sondern nur sage "ich finde die Autos von Porsche super toll" dann sollte ich zumindest nicht unter die Informationspflicht nach § 5 TMG fallen.
Genau diese Differenzierung ist das "Tüpfelchen auf dem I".
Allerdings sollte man sich trotzdem nicht allzu sicher fühlen, es ist leider immernoch Auslegungssache ob das nun Werbung ist oder nicht.

Zum Thema Endgeld steht in §1 (1) allerdings noch folgender Satz:
Zitat:
Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.
Grüße
Mo
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