Zitat:
Zitat von Morris Wenn ich mir deine Seite http://putzlowitsch.de anschaue und die Thematik des Heise-Artikels aufgreife, denke ich jedoch, dass §5 sehr wohl grade auf dich zutrifft. |
Hmm, da kann ich jetzt nicht ganz folgen.
Es gibt ja im wesentlichen zwei Gründe für die "Impressumspflicht". Einmal nach § 5 des neuen TMG, was aber wie oben dargelegt vor dem Hintergrund eine Wirschaftstätigkeit gilt. Eine solche kann ich bei meinem Blog beim besten Willen nicht erkennen. Na gut, der Link ganz unten [Hosted by ...] könnte wohl als solches ausgelegt werden, aber sonst?
Zum anderen greift wohl eher der neue 6. Abschnitt (Telemedien) im RStV (besonders § 55 Informationspflichten). Danach bin ich zur Angabe meines Namens und der Anschrift verpflichtet, nicht aber einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Wie auch immer, im Prinzip ändert sich wohl wirklich nicht besonders viel, außer das man etwas klarer vom TMG abgegrenzt wird.
Gruß
Ingo