| | #1 (permalink) |
| PostRank: 1 ![]() Registriert seit: 13.10.2005
Beiträge: 48
| Psychohaus.com Na ja gut... hab zwar noch einiges zu tun an dem Blog, aber über positiven Feedback freu ich mich immer... Also wer lobt mich??? Ich brauch das! www.psychohaus.com
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| | #2 (permalink) | ||
| WPD-Team ![]() Registriert seit: 03.09.2004 Ort: Zürich
Beiträge: 2.501
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| | #3 (permalink) |
| PostRank: 2 ![]() Registriert seit: 01.12.2004
Beiträge: 80
| Gefällt mir gut, aufgeräumt, zurückhaltende Farbgebung - bis auf die störende Headergrafik, viel zu schrill im Vergleich zum Rest und auch inhaltlich nicht ganz passend, wie ich persönlich finde. Weil es nicht um blutige/blutrünstige Themen zu gehen scheint ... Mit dem Zitieren kompetter Passagen, wie z.B. von bild.de, wäre ich allerdings vorsichtiger - aber ist auch nur meine persönliche Meinung. |
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| | #5 (permalink) |
| PostRank: 2 ![]() Registriert seit: 01.12.2004
Beiträge: 80
| Tja, gängige Praxis bedeutet wohl noch nicht, dass es legal ist - bzw., was wohl schlimmer ist, du sicher sein könntest, keine dieser netten, kostenträchtigen Abmahnungen zu erhalten ... Mir ist jüngst der Fall eines Bekannten bekannt (*lach*) geworden, der musste seine Seiten (temporär) zumachen, weil er längere "Spi****"-Zitate auf der Seite hatte und die Rechtsabteilung drohte, auch beim Provider. Der Provider hat dann wohl die Seiten aus Angst erst einmal komplett abgeschaltet. Gibt's ne Menge Links zu dem Thema "Zitate und Recht". Kuck mal u.a. kurz auch hier: http://www.rettet-das-internet.de/zitate.htm Meine Kenntnis ist, dass ganz kurze Zitate bei voller Quellenangabe eventuell noch durchgehen könnten - aber selbst das ist auf nicht-journalistischen Seiten wohl umstritten ... Muss aber jede/r selbst mit sich abmachen, welches Risiko sie/er einzugehen bereit ist. Geändert von Frankinho (18.11.2005 um 07:53 Uhr). |
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| | #6 (permalink) |
| PostRank: 1 ![]() Registriert seit: 13.10.2005
Beiträge: 48
| Psychohaus.com Danke für den Tipp. Das stimmt schon. Es ist sicher eine Frage der Auslegung. Ich bekomme nächste Woche einen Leitfaden für die Veröffentlichung von Zitaten (vom Anwalt). Was erlaubt ist. In eigenständigen Werken darf auf andere Ausssagen verwiesen werden. Das Urheberrecht ist nicht 100% eindeutig: Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang 1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
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| | #9 (permalink) |
| PostRank: 1 ![]() Registriert seit: 13.10.2005
Beiträge: 48
| Es gibt ein Urteil in diesem Bereich vom Bundesgerichtshof. Dabei hat das Handelsblatt gegen Paperboy geklagt. Hier kann man mal nachlesen: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm Habe mir gedacht, dass es vielleicht den einen oder anderen interessiert. Also ich denke du hast Recht. Komplett darf man die Texte (auch unter Angabe der Quelle) nicht nehmen. Aber es ist oft gängige Praxis. Was man wohl darf: Zur Orientierung des Lesers einen kurzen Ausschnitt zitieren und direkt darauf verweisen. Sobald ich nähere Infos kriege, stelle ich sie hier ein... Bis bald
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