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Alt 05.12.2006, 08:59   #1 (permalink)
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Benutzerbild von Morris
 
Registriert seit: 27.05.2006
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Beiträge: 649
Wichtig: ab 1.1.2007 Impressumspflicht auch für Blogs

Am 1.1.2007 tritt das neue "Telemediengesetz" (PDF) und der "Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien" (PDF) in Kraft. Dies hat weitreichende Folgen für Blogger.

1) Impressumspflicht
Jeder Blog muß ein Impressum haben, welches dem Gesetz nach §5 Telemediengestz entspricht. Das heißt, dass Name, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer vorgehalten werden müssen andernfalls sind (kostenpflichtigen) Abmahnungen Tür und Tor geöffnet.

2) Werbung und Product Placement
Werbung muß als solche gekennzeichnet werden. Artikel die ein Produkt bewerben müssen mit einem deutlichen Flag als Werbung gekennzeichnet werden, z.B. durch den Schriftzug "Anzeige".

3) Datenschutz
Blogger können dazu gezwungen werden die Daten ihrer User den Behörden zu übergeben. Ob dies auch präventiv geschehen darf ist zur Zeit noch umstritten.

Das sind die größten Änderungen und es gibt noch viele viele kleine mehr.

Links
Telepolis: Journalistisch anmutende Nachrichtenblogs
Basic Thinking: Achtung, Blogger: Neues Telemediengesetz ab 2007 hat Folgen auch für Euch
Medien, Internet und Recht: Die Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG


Grüße
Mo

Nachtrag: Diverse Verstöße können als Ordnungswidrigkeit gehandhabt werden, welche eine Kostennote von bis zu 50.000 EUR zu Folge haben können!
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Geändert von Morris (05.12.2006 um 09:54 Uhr).
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Alt 05.12.2006, 09:23   #2 (permalink)
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Jo mei - is denn heut scho der erste April?

Ich bereue es immer mehr, doch kein Anwalt geworden zu sein.

Millionen ungeflagte Amazon-Links: Die Rente wär sicher!
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Alt 05.12.2006, 09:29   #3 (permalink)
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Beiträge: 3.491
Danke Morris, das du das noch einmal deutlich heraus gestellt hast
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Alt 05.12.2006, 09:53   #4 (permalink)
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Beiträge: 2.052
Hat mal zufällig jemand auch die Begründung zum Gesetzentwurf gelesen?
Da steht im Abschnitt B Römisch I Absatz 5 (S. 19f) folgendes:
Zitat:
"§ 5 TMG enthält die allgemeinen Informationspflichten der Diensteanbieter, die derzeit in § 6 TDG geregelt sind. Diese werden unverändert übernommen. Allerdings enthält § 5 TMG die Ergänzung, dass es sich bei den geschäftsmäßigen Telemedien um solche handeln muss, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Diese Vorgehensweise entspricht den Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie. Die Richtlinie gilt für Dienste der Informationsgesellschaft, also nach europäischem Recht für solche Dienste, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden. Das Merkmal der Entgeltlichkeit setzt eine wirtschaftliche Gegenleistung voraus. Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes..."
Hier kann ich eben keine ausdrückliche Impressumspflicht für jede Art von Blog auf Grund des § 5 TMG erkennen. Oder habe ich was übersehen?

Gruß
Ingo
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Alt 05.12.2006, 09:55   #5 (permalink)
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Beiträge: 3.491
homepage ist kein blog. ein blog ist eine jornalistisch geführte seite, also impressum
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Alt 05.12.2006, 09:57   #6 (permalink)
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1 Paragraph und 2 Anwälte = 3 Meinungen.

Trotzdem ein toller Fund, der § 5 - wenn man kein Anwalt ist.

Ich denke, damit sind die privaten Blogführer aus dem Schneider.
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Alt 05.12.2006, 10:03   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von SuMu Beitrag anzeigen
homepage ist kein blog. ein blog ist eine jornalistisch geführte seite, also impressum
Gut möglich, aber dann nicht auf Grundlage des § 5 TMG, sondern auf welcher?
Und was unterscheidet ein privates Blog genau von einer privaten Homepage?
Oder anders gefragt, was ist journalistisch geführt? Wenn ich jeden Tag einen neuen Inhalt auf meiner Startseite habe?

Fragen über Fragen

Gruß
Ingo
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Alt 05.12.2006, 10:04   #8 (permalink)
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Beiträge: 649
Zitat:
§1 (1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, [...]
Zitat:
§2 (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,[...]
Das gilt im Prinzip für jeden der in irgendeiner Form Informationen ins Internet stellt. Die Unterscheidung ob privat oder nicht wird in Zukunft wohl nicht mehr von einem selbst, sondern im Zeifel von einem Gericht gemacht.

Grüße
Mo
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Alt 05.12.2006, 10:09   #9 (permalink)
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Beiträge: 2.052
Das Gesetz selber schon, aber nicht speziell der § 5 zur Informationspflicht, hier lese ich eine klare Pflicht nur bei Angeboten mit dem Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit.

Gruß
Ingo
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Alt 05.12.2006, 10:12   #10 (permalink)
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Beiträge: 135
Soweit ich weiss, kann man dir auch heute schon an die Karre fahren, wenn du Amazon-Links auf deiner Homepage hast, aber kein Impressum.

Die Impressum-Pflicht finde ich auch nicht ganz so schlimm. Aber wie kriege ich es hin, dass Robots mein Impressum weder indexen noch followen? Meins liegt unter "Seiten", umbenannt in "Alles was Recht ist", kuckst du hier: www.alterfalter.de
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