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| PostRank: 1 ![]() Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 31
| Neues Telemediengesetz (TMG) - Datenschutzerklärung Liebe Blogger, seit einigen Tagen ist das Telemediengesetz beschlossene Sache; zum 01.03.07 soll es endgültig in Kraft treten. Es sieht - unter anderem - meines Erachtens folgende Dinge vor:
Verändert, bzw. hinzugefügt wurden:Die Datenschutzerklärung basiert auf Vorlagen sowie eigenen Ergänzungen. Es fehlt noch: Hinweis bei den Kommentaren darauf, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann (§13). Aber ich wollte es zunächst auch nicht zu weit treiben. Was meint ihr? Sollen wir allle? Müssen wir alle? Wie stehts mit den obigen Beispielen? Viele Grüße, Kopfschüttler
__________________ Das Kopfschüttel-Blog |
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| | #2 (permalink) |
| PostRank: 10 ![]() Registriert seit: 05.01.2006
Beiträge: 3.524
| Infos dazu gibt es hier dein Hinweis dazu in deinen Kommentaren finde ich gut, muss ich mir auch noch reinpacken |
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| | #3 (permalink) | |
| PostRank: 4 ![]() Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 166
| Zitat:
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| | #4 (permalink) |
| PostRank: 1 ![]() Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 31
| Nur bei den Pflicht- und Auszeichnungsangaben wird ein Unterschied gemacht. Wobei der Unterschied im Kern nicht im Bereich privat/geschäftlich, sondern im Bereich kostenfrei/kostenpflichtig besteht. So verstehe ich es zumindest. Wer ein Blog geschäftlich betreibt, ist ohnehin zur Angabe seiner Daten verpflichtet im Rahmen anderer Gesetzgebungen, soweit ich weiß.
__________________ Das Kopfschüttel-Blog Geändert von Kopfschüttler (03.02.2007 um 15:26 Uhr). |
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| | #8 (permalink) |
| PostRank: 1 ![]() Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 31
| Auszug aus dem Erläuterungstext des TMG: [...] Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes. [...] Damit ist ein Impressum, zumindest nach dem TMG, für rein private und kostenlose Teledienste (und ein Blog ist so einer), zukünftig nicht mehr erforderlich. So verstehe ich es. ABER: damit ein Nutzer, der seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben hat, diese widerrufen kann, muss meines Erachtens mindestens eine gültige und im Streitfall auch verifizierbare Emailadresse angegeben werden.
__________________ Das Kopfschüttel-Blog |
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