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Alt 03.02.2007, 14:36   #1 (permalink)
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Neues Telemediengesetz (TMG) - Datenschutzerklärung

Liebe Blogger,

seit einigen Tagen ist das Telemediengesetz beschlossene Sache; zum 01.03.07 soll es endgültig in Kraft treten.

Es sieht - unter anderem - meines Erachtens folgende Dinge vor:
  • Werden Daten eines Nutzers vom Diensteanbieter gespeichert, muss eine deutliche und verständliche Datenschutzerklärung erfolgen (§13).
  • Es muss beim Nutzer eine Einwilligung zur Datenverarbeitung eingeholt werden (§13).
  • Der Nutzer muss auf sein unbeschränktes Widerrufsrecht hingewiesen werden (§13).
  • Es dürfen nur Daten erhoben werden, die notwendig sind (§15).
  • Es wird nicht mehr zwischen geschäftlichen und privaten Diensteanbietern unterschieden (§1 und 2).
  • Im Sinne des Gesetzes sind alle Blog-Betreiber Diensteanbieter (§2).
  • Für private Diensteanbieter, die keine kostenpflichtigen Leistungen anbieten, ist kein Impressum notwendig (§5).
Folgende Gedanken und Beispiele möchte ich provokant der Community zur Diskussion stellen, ohne Anspruch auf Endgültigkeit erheben zu wollen:
  • Wordpress erfüllt in der Standardinstallation nicht die Anforderungen an das neue TMG.
  • Die Speicherungen von Kommentaren setzt eine Datenschutzerklärung sowie die entsprechende aktive Einwilligung der Nutzer voraus (Ankreuz-Kästchen, etc.).
  • Die Standardvorgabe der Kommentare (Emailadresse, erforderlich) ist in den meisten Fällen unzulässig.
  • Wer Werbeprogramme ala Google, Amazon & Co. einsetzt, handelt gewerblich und nicht mehr privat (-> Gewerbepflicht, Impressumpflicht, usw.).
  • Werbebanner, die an ein kommerzielles Provisionssystem angebunden sind, müssen als solche gekennzeichnet werden (Werbung, Anzeige, etc.).
Ich habe in meinem Blog in einem ersten Anlauf gewagt, diese Punkte so weit wie möglich umzusetzen; ihr könnt es euch gerne anschauen.
Verändert, bzw. hinzugefügt wurden:Die Datenschutzerklärung basiert auf Vorlagen sowie eigenen Ergänzungen.
Es fehlt noch: Hinweis bei den Kommentaren darauf, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann (§13). Aber ich wollte es zunächst auch nicht zu weit treiben.

Was meint ihr?
Sollen wir allle? Müssen wir alle?
Wie stehts mit den obigen Beispielen?

Viele Grüße, Kopfschüttler
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Das Kopfschüttel-Blog
Kopfschüttler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 14:38   #2 (permalink)
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Beiträge: 3.524
Infos dazu gibt es hier

dein Hinweis dazu in deinen Kommentaren finde ich gut, muss ich mir auch noch reinpacken
__________________
Psychomuell :: blogZicke!
SuMu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 15:18   #3 (permalink)
tom
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Benutzerbild von tom
 
Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 166
Zitat:
Zitat von Kopfschüttler Beitrag anzeigen
  • Es wird nicht mehr zwischen geschäftlichen und privaten Diensteanbietern unterschieden (§1 und 2).
  • Im Sinne des Gesetzes sind alle Blog-Betreiber Diensteanbieter (§2).
  • Für private Diensteanbieter, die keine kostenpflichtigen Leistungen anbieten, ist kein Impressum notwendig (§5).
Nun gut - also im ersten Punkt unterscheidet man nun nicht mehr zwischen privat und geschäftlich, im dritten Punkt wird jedoch wieder der private Anbieter genannt?
tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 15:24   #4 (permalink)
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Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 31
Nur bei den Pflicht- und Auszeichnungsangaben wird ein Unterschied gemacht.
Wobei der Unterschied im Kern nicht im Bereich privat/geschäftlich, sondern im Bereich kostenfrei/kostenpflichtig besteht.
So verstehe ich es zumindest.

Wer ein Blog geschäftlich betreibt, ist ohnehin zur Angabe seiner Daten verpflichtet im Rahmen anderer Gesetzgebungen, soweit ich weiß.
__________________
Das Kopfschüttel-Blog

Geändert von Kopfschüttler (03.02.2007 um 15:26 Uhr).
Kopfschüttler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 16:05   #5 (permalink)
tom
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Benutzerbild von tom
 
Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 166
Gut, das heisst also, dass ich als kleiner privater Anbieter ohne kostenpflichtige Angebote in Zukunft kein Impressum mehr brauchen werde?

LG, Tom
tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 16:52   #6 (permalink)
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Registriert seit: 03.06.2006
Ort: Irgendwo im Nirgendwo... in Hessen.
Beiträge: 167
Laut den Angaben im Law-Blog ist dem so.
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MisterBrightside ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 18:54   #7 (permalink)
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Registriert seit: 05.01.2006
Beiträge: 3.524
Zitat:
Zitat von MisterBrightside Beitrag anzeigen
Laut den Angaben im Law-Blog ist dem so.
wenn ich aber ein blog habe, dann brauche ich eins.
so verstehe ich das
__________________
Psychomuell :: blogZicke!
SuMu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 19:02   #8 (permalink)
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Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 31
Auszug aus dem Erläuterungstext des TMG:

[...]
Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), künftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.
[...]

Damit ist ein Impressum, zumindest nach dem TMG, für rein private und kostenlose Teledienste (und ein Blog ist so einer), zukünftig nicht mehr erforderlich. So verstehe ich es.

ABER: damit ein Nutzer, der seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben hat, diese widerrufen kann, muss meines Erachtens mindestens eine gültige und im Streitfall auch verifizierbare Emailadresse angegeben werden.
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Das Kopfschüttel-Blog
Kopfschüttler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 19:03   #9 (permalink)
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Registriert seit: 05.01.2006
Beiträge: 3.524
Zitat:
Das private Blog bleibt von der Impressumspflicht damit verschont
Zitat von
nur was ist ein privates blog?
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Psychomuell :: blogZicke!
SuMu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.02.2007, 19:28   #10 (permalink)
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Registriert seit: 16.03.2005
Beiträge: 50
also kein Impressum aber ein Kontaktformular und diese Datenschutzerklärung??
olafson ist offline   Mit Zitat antworten
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