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| | #21 (permalink) | |
| WPD-Team ![]() Registriert seit: 13.05.2005
Beiträge: 1.538
| Zitat:
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| | #22 (permalink) |
| WPD-Team ![]() Registriert seit: 13.05.2005
Beiträge: 1.538
| Sorry für den Doppelpost, wenn ich meinen Beitrag editieren würde würde es keiner merken Meine Frage: Ist das Thema geklärt? Sehe ich eigentlich nicht so. Also sollte ein Forenbetreiber privat haftbar sein, wenn er mal absichtlich / unabsichtlich für mehr als einen Tag nicht seine Emails checkt? |
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| | #23 (permalink) | |
| WPD-Team ![]() Registriert seit: 04.06.2005 Ort: INET
Beiträge: 6.931
| Zitat:
einen Wohnsitz in *Buxdrehü * hat,und dort eine domain .info nimmt auf einen server in Buxdrehü dann gelten die Gesetze von Buxdrehü meiner Meinung nach sollte ein Forenbetreiber mehr Zeit haben. darüber hinaus ist für mich auch das Medium:email- nicht als zuverlässig einzustufen. wieso gilt auf einmal eine Massensendungabmahnung als gültige Frist wo dies jedes halbwegs gscheite emailProgramm als Spam in den Spamfilter legt? hier wurde entscheiden ohne die Tücken des Mediums zu berücksichtigen. jeder eingeschrieben Brieg geht zurück an den Absender, wenn der Adressat nicht daheim ist... ist in österreich so..da kann man ruhig auf Urlaub fahren -muss dies nicht der Post bekanntgeben-bekommt einen eingeschrieben Behördenbrief-kann diesen nicht annehmen, weil nicht da- dann werden Fristen verlängert. bei email sollt dies auf einmal alles nicht mehr gelten? nur weil das Medium "schnell" ist? das ist für mich der Haken an disem Urteil.. aber ich bin keine Rechtsanwältin.. lg Monika | |
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| | #24 (permalink) | |
| WPD-Team ![]() Registriert seit: 13.05.2005
Beiträge: 1.538
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| | #25 (permalink) | |
| PostRank: 4 ![]() Registriert seit: 02.05.2005
Beiträge: 227
| Zitat:
Wir sprechen hier aber über deutsches Recht. Und das besagt, dass ein Brief als angekommen gilt, wenn er in den Machtbereich desjenigen, an den er adressiert ist, gelangt. Also dann, wenn er in seinem Briefkasten liegt. Ist derjenige längere Zeit weg, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass ihn seine Post erreicht. Bei eMail ist das im Grunde genauso zu sehen, allerdings mit kürzerer Frist, da nunmal davon ausgegangen werden kann, dass Emails mindestens einmal am Tag - egal wo man ist - gechecked werden. Also können auch die Fristen kürzer sein. Gerade bei Leuten, die einen Service im Netz zur Verfügung stellen, ist zu erwarten, dass sie regelmäßig ihre Emails kontrollieren. (Aber das habe ich oben ja schon mehrfach ausgeführt.) Aber wir sind da augenscheinlich ja anderer Meinung. KiNGU
__________________ If today was perfect there would be no need for tomorrow... Movie Addiction - Kino, Film, DVD und vieles, vieles mehr... | |
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| | #26 (permalink) | ||
| WPD-Team ![]() Registriert seit: 13.05.2005
Beiträge: 1.538
| Zitat:
Zitat:
Was wäre wenn jemand bei dir im Blog was postet ( da ab dem 2. Kommentar die Kommentare automatisch veröffentlicht werden) aber du übers Wochenende keine Emails abholst weil du gerade nicht in der Nähe des Internets bist? | ||
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| | #27 (permalink) | ||
| PostRank: 4 ![]() Registriert seit: 02.05.2005
Beiträge: 227
| Zitat:
Es gibt (nachzuweisende) Ausnahmefälle, in denen tatsächlich die Frist wieder eingesetzt wird. Das ist aber nicht die Regel. Ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt bspw. wäre so ein Fall.... Zitat:
KiNGU
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| | #28 (permalink) | ||
| WPD-Team ![]() Registriert seit: 13.05.2005
Beiträge: 1.538
| Zitat:
Zitat:
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| | #29 (permalink) | |
| PostRank: 2 ![]() Registriert seit: 10.12.2004
Beiträge: 97
| Zugang der E-Mail Hallo \0, Unter diesem Link befindet sich in Kommentar 30 das folgende Zitat: Zitat:
Hallo KiNGU, Vom Zugang einer Willenserklärung ist dann auszugehen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist [...]. Solange sich die E-Mail noch auf dem Server zum Beispiel bei WEB.de befindet, befindet sie sich noch im Machtbereich von WEB.de und noch nicht im Machtbereich des Adressaten. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn z. B. ein Fall der arglistigen Zugangsverweigerung vorliegt, also jemand absichtlich seine E-Mails nicht abruft. Der Zugang der E-Mail liegt somit grundsätzlich erst dann vor, wenn sie auch tatsächlich vom Adressaten abgerufen wird. | |
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| | #30 (permalink) |
| PostRank: 4 ![]() Registriert seit: 02.05.2005
Beiträge: 227
| Da wäre nun die Frage, inwiefern Webmail und abzurufende Mail unterschiedlich zu bewerten sind... Aber das würde hier ausarten. Mit dem Machtbereich hast du recht. Hatte ich oben ja auch geschrieben. @ \0: Im Grunde gehst du tatsächlich das Risiko ein, dass du eine wichtige Frist versäumst, weil du wochenlang nicht in den Briefkasten geschaut hast. Allerdings wirst du in den meisten Fällen wissen, ob du Post von rechtlicher Stelle zu erwarten hast. Wie mein Vorposter schon schrieb: Im Zweifel muss das jeder Richter gesondert entscheiden. KiNGU
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