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| WPD-Moderator ![]() Registriert seit: 31.05.2005 Ort: Gera Ghetto
Beiträge: 2.402
| Es gilt auch, die Schöpfungshöhe zu beachten. Wenn du es nachsingst, aber so umfriemelst, dass man zu weniger als 20% erkennt, welches Lied das war, dann darfst du das ohne Erlaubnis... glaube ich, mal gelesen zu haben. Bei Bildern war das so zumindest.. |
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| | #12 (permalink) |
| PostRank: 4 ![]() Registriert seit: 01.08.2006
Beiträge: 154
| Ok, war vielleicht etwas harsch formuliert. Aber es ist definitiv nicht eindeutig legal, sprich bei einem Gerichtsverfahren gibt es eine Wahrscheinlichkeit deutlich höher als 0, das du verlierst. Nach meinem Gefühl liegt die Wahrscheinlichkeit eher bei 1 denn bei 0, dass du in so einem Verfahren verlieren würdest. Und ob dir die Sache ein eventuelles Gerichtsverfahren mit sehr ungewissen Ausgang Wert ist, musst du entscheiden, ich würde dir aber eher davon abraten.
__________________ Lustige Erlebnisse mit der Deutschen Bahn |
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