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Alt 08.08.2007, 19:06   #1 (permalink)
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Urheberrechtsfrage Podcast: Lange Zitate & Nachsingen von Songs

Hallo allerseits !

Ich habe zwei spezielle Fragen bezüglich des Internetrecht bzw. Urheberrecht für meinen Blog. Es geht darum, ich würde gern in meinem Blog ein Lied einbinden - ganz gerne ein bekanntes, jedoch nur nach gesungen.

Spricht:

a) Nach gesungen von mir mit Karaoke-Version des Liedes im Hintergrund

(falls a) nicht vornherein nicht geht)
b) Einfach nach gesungen

Inwiefern wäre es ok sowas zu machen? Ist es da noch notwendig wegen dem Songtext (bzw. Hintergrundmusik) den Urheber (die Lizenz liegt bei einer Plattenfirma ) zu fragen?

Und was ist wenn ich aus einem Buch einige Seiten vorlese und das online stelle? Gilt das dann noch als zitieren (unter den üblichen Angaben von Autor und so weiter (ist ja der Standard den JEDER macht)) oder würde ich schon da gegen Rechte verstoßen?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Das Rechtssystem überfordert mich da ein wenig mit meiner Unerfahrenheit - zumal es dann wieder von Nation zu Nation Unterschiede geben kann.

Vielen Dank im Voraus


P.S.: Zu den Werken : amerikanisch, hier in Deutschland lizensiert.
Keiran ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.08.2007, 22:03   #2 (permalink)
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Egal ob du Lieder nachsingst oder Seiten von Büchern veröffentlichst. Es ist nicht erlaubt. Du brauchst die Erlaubnis des Urhebers.

Gruß
Hagen
hagent ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2007, 15:53   #3 (permalink)
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"Nach Hause geh'n wir nicht"... so ne Schunkelhymne?

Also, wenn es nach hagent ginge, darfs net mal ner Leiche hinterherhusten... Und obwohl der Herr Scheel noch nicht tot... oder doch?, jedenfalls noch nicht lange dann, darfst dennoch "Hoch auf dem gelben Wagen" singen... auch "schwarzbraun ist die Haselnuss" aber denk dran, dafür gibt es keinen Orden - wg. Erhaltung deutsches Volkgut. der Rest erledigt die Volksbank für dich, wenn Bedingungen erfüllt.

Was die Bücher angeht, schreibe die Verlage an. Erkläre ihnen genau, was du machen willst, aber nicht schreiben "nach singen"... Nach Singen fährt noch die Eisenbahn und vor dem lesen gilt es die Stimme zu ölen
S.i.T. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2007, 19:19   #4 (permalink)
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Klar kommt es auf das Lied an. Wenn du alle meine Entchen singst, gibt es keine Probleme.

Bei "richtigen" Songs sieht das aber anders aus.
hagent ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2007, 21:17   #5 (permalink)
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Wo ist das Problem? Jeder Alleinunterhalter zieht los mit seiner Wersiorgel, singt und trällert... er muß eben nur nen Obolus entrichten und keinesfalls jeden um Erlaubnis fragen. Und dann darf er auch das trällern, was frei geworden ist. 30er/40er, kommt drauf an. So wie ein "DJ" sich bedient und dafür seine Freigabe für ein Mashup einholt (normalerweise/keine Auftragsarbeit), kann er das auch.

Geändert von S.i.T. (10.08.2007 um 21:19 Uhr). Grund: / dazu
S.i.T. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2007, 09:53   #6 (permalink)
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De facto heißt es dann wohl für mich: grundsätzlich nicht ohne nachfragen egal bei was, außer bei jenen Dingen wo die Lizenz längst abgelaufen ist (spricht: je nach Nation Urheber seit Xzig Jahren tot).

Meow... das Singen bezieht sich schon auf einen aktuelleren Song (2003), weswegen ich wohl auch da Schwierigkeiten bekäme. Aber es ist echt hart, immer jeden nachfragen zu müssen - vor allem wenn man bedenkt wie viele es gibt die darauf verzichten ohne irgendwelche negative Konsequenzen ziehen zu müssen...

Well... thanks anyway folks. Wenn noch jemand dazu noch was hat - raus damit. Eine Lücke wäre nice.
Keiran ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2007, 15:47   #7 (permalink)
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Beiträge: 239
Nun, ich denke eine "Lücke" oder auch Definitives kann und darf dir nur der Anwalt deines Vertrauens geben.
Rechtsberatung von Privatpersonen ist nicht erlaubt, somit bliebe Gesagtes nur als persönliche Meinungen zu werten.

Grüße
__________________
Shiba Inu - Photoblog
Iunius ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2007, 17:47   #8 (permalink)
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Benutzerbild von Keiran
 
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Beiträge: 473
Hehe. Ist mir auch klar.

Genau darauf hoffe ich ja - dass sich hier ein Jurist findet und ein offizielles Statement mit seinem "Siegel" abgibt.

Weil irgendwie finde ich nur Verweise auf geht halb/halb da ich mit meinen Veränderungen in den Werken ja praktisch Miturheber bin bzw. eine Art von Berichterstatter.

Und das wiederum ist laut meiner Interpretation der Rechtslage erlaubt. "Meinungsäußerung" - ich zitiere, und gebe meine Interpretation wieder.

Aber wie gesagt - halb / halb - bisher habe ich nichts eindeutiges gefunden für mein Vorhaben. Allein von den verschiedenen Perspektiven darf ich das machen und gleichzeitig wieder nicht.

Deswegen frage ich ja auch hier nach. Meinungen hierzu sehr erwünscht.
Keiran ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2007, 02:04   #9 (permalink)
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Beiträge: 154
Du darfst es (besser) nicht. Egal was andere sagen.

Aus zwei Gründen.

Grund 1: Für ein Zitat muss eine echte Auseinandersetzung mit dem Stück stattfinden. Sprich ein paar Takte nachsingen und dann eine halbe Seite dazu schreiben, ginge eventuell. Aber einfach so nachgesungen - nein.

Grund 2: Selbst, wenn es eventuell erlaubt wäre, hindert niemand den Urheber dir eine Abmahnung zu schicken. Und willst du es dann auf ein teures Gerichtsverfahren ankommen lassen?
Lim_Dul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2007, 16:33   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Lim_Dul Beitrag anzeigen
Grund 2: Selbst, wenn es eventuell erlaubt wäre, hindert niemand den Urheber dir eine Abmahnung zu schicken. Und willst du es dann auf ein teures Gerichtsverfahren ankommen lassen?
Vielleicht eine Antwort die jeder nicht nachvollziehen kann: Wenn ich im Recht bin, werde ich mir auch keine Sorgen machen. Ich kenne genug Leute die abgemahnt wurden, aber im Nachhinein Recht bekommen haben - weil sie auch im Recht waren. Es gibt leider neben den Urhebern auch zu viele Abmahnwütige, die sozusagen erst Klagen und dann Fragen.

Und die Frage habe ich eigentlich schon längst mit meiner Frage hier beantwortet: würde ich denn Nachfragen wäre die Rechtslage egal? ^^
Keiran ist offline   Mit Zitat antworten
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