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Alt 30.06.2008, 12:31   #1 (permalink)
KSFrechdachs
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Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 8
Impressumspflicht? oder nur Kontaktformular

Hallo,
ich habe neulich gelesen, dass nur gewerbliche bzw. Seiten wo der Inhaber damit Geld verdient ein Impressum braucht.
Ein private Webseite brauch nur ein Kontaktformular, wo man sich an den Inhaber wenden kann.


Ist das richtig?

-----------------------------------
Mfg und danke für eure Antworten,
kevin
KSFrechdachs ist offline  
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Alt 30.06.2008, 12:44   #2 (permalink)
marX
WPD-Moderator
 
Benutzerbild von marX
 
Registriert seit: 05.10.2006
Beiträge: 4.656
Schau mal hier rein, ist ein längerer Thread zum Thema:
Blog-> Impressumsplficht ?

Eine Forensuche nach "Impressum" bzw. "Impressumspflicht" sollte dir ebenfall Material liefern.
__________________
FAQ // Codex // WP-Stuff // marcus.zelend.de
marX ist offline  
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Alt 30.06.2008, 12:58   #3 (permalink)
KSFrechdachs
PostRank: 0
 
Registriert seit: 29.06.2008
Beiträge: 8
wenn ich darauf noch eine Frage, an die Allgemeinheit loswerden darf, denn das finde ich nicht per SuFu oder Google.


Dürfte ich auch schreiben:

Zitat:
Kevin Kumm
42579 Heiligenhaus
htowntime@aol.de

Genauere Anschrift können sie ohne Grund per Email oder Kontaktformular einfordern
Könnte man das so schreiben?

Denn eigentl.möchte ich nicht sogerne meine Straße angeben

Mfg
Kevin
KSFrechdachs ist offline  
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Alt 30.06.2008, 13:05   #4 (permalink)
jottlieb
WPD-Team
 
Benutzerbild von jottlieb
 
Registriert seit: 20.08.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 10.527
Ohne Straße hast du keine ladungsfähige Anschrift. Und damit wäre das also nutzlos.
__________________
Wordpress FAQ (Häufig gestellte Fragen) | Themepool
"Eine gut gestellte Frage ist schon halb beantwortet."
jottlieb ist offline  
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Alt 30.06.2008, 13:14   #5 (permalink)
Alphawolf
WPD-Moderator
 
Benutzerbild von Alphawolf
 
Registriert seit: 31.05.2005
Ort: Gera Ghetto
Beiträge: 2.156
Also wenn deine Page wirklich keinerlei Werbung beinhaltet (also keine Banner, Adsense, etc.), und NUR "Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert", dann brauchst du kein Impressum.

Weitere Infos gibts auch im Wikipedia-Artikel: Impressumspflicht – Wikipedia

Dort wird aber auch genannt, dass die entsprechende Seite "die Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprechen" soll. Ergo, sofern du über Google gefunden wirst, bist du schon von "öffentlichem Interesse".

Ich würde also ein Impressum reinmachen, zur Not einfach als Grafik.
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Alphawolf ist offline  
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Alt 01.07.2008, 15:53   #6 (permalink)
Soilworker
PostRank: 3
 
Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 113
Wenn du eine deutsche Top-Level-Domain hast, kann ohnehin jeder deine Adresse aus den Whois-Daten erfahren. In diesem Fall ist es also besser, ein Impressum anzugeben. So kann dir wenigstens niemand wegen eines fehlenden Impressums Ärger machen.
Soilworker ist offline  
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Alt 01.07.2008, 17:33   #7 (permalink)
fym
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Registriert seit: 04.01.2005
Beiträge: 160
Zitat:
Zitat von Soilworker Beitrag anzeigen
So kann dir wenigstens niemand wegen eines fehlenden Impressums Ärger machen.
Wenn ein Abmahner ohnehin auf dich "aufmerksam" geworden ist, macht das die Kuh dann auch nicht mehr fetter. Dann doch lieber ein bisschen Mehraufwand für den Anwalt, soll seine Abmahngebühr ja schließlich irgendwie ansatzweise auch mal "verdient" haben
__________________
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fym ist offline  
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Alt 15.07.2008, 23:57   #8 (permalink)
Holger71
PostRank: 3
 
Benutzerbild von Holger71
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Magdeburg
Beiträge: 129
Maßgeblich sind für die Impressumspflicht TDG §6 und § 55 Abs. 2 RStV und MDStV § 10 Absatz 3

Demnach ist ein Impressum mit voller Anschrift und Telefonnummer des Inhabers der Seite für 99% aller Blogs ratsam, ausser du betreibst das ganze in einem Intranet oder schließt jede Indexierung durch Suchmaschinen jeder Art effektiv aus - und wer macht das schon bei einem Online-Blog?

Sobald Du Werbung über Affiliate Programme oder Adsense oder auch Textlink-Tausch wie Linklift oder bezahlte Dienste wie Trigami nutzt muss zwingend auch noch § 19 Abs. 1 UstG bzw. § 27 a UstG beachtet werden. Wenn nur 1 Cent Gewinn angestrebt wird (auch wenn es nur zur Refinanzierung der Homepage ist) muss nämlich mindestens nebenberuflich Gewerbe angemeldet sein. Alles andere wäre nicht rechtskonform.

Beratung die verbindlich ist bekommst du dafür jedoch nur beim Anwalt deines Vertrauens
__________________
IT Blog w3Projekt.com PreisSuchmaschine Preiswert-com.de
Holger71 ist offline  
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Alt 16.07.2008, 01:17   #9 (permalink)
LastOne
PostRank: 3
 
Benutzerbild von LastOne
 
Registriert seit: 17.10.2005
Beiträge: 142
Zitat:
Zitat von KSFrechdachs Beitrag anzeigen
Denn eigentl.möchte ich nicht sogerne meine Straße angeben
Sobald jemand deine URL hat bekommt er binnen sekunden über ein whois bei www.denic.de so oder so deine Adresse und weiß auch wo du gehostet wirst.... das is also egal, da kannst dann auch alles gleich angeben.

Zitat:
Zitat von fym Beitrag anzeigen
Dann doch lieber ein bisschen Mehraufwand für den Anwalt, soll seine Abmahngebühr ja schließlich irgendwie ansatzweise auch mal "verdient" haben
Wo ist denn das Mehraufwand? Wenn jemand auch nur ein bissel Ahnung hat und das wird ein Anwalt bei Internetrecht oder was auch immer schon haben, dann brauch er keine 30 sekunden um über das whois der denic alle relevanten daten zu bekommen.
LastOne ist offline  
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Alt 16.07.2008, 01:56   #10 (permalink)
fym
PostRank: 4
 
Registriert seit: 04.01.2005
Beiträge: 160
Zitat:
Zitat von LastOne Beitrag anzeigen
Wo ist denn das Mehraufwand? Wenn jemand auch nur ein bissel Ahnung hat und das wird ein Anwalt bei Internetrecht oder was auch immer schon haben, dann brauch er keine 30 sekunden um über das whois der denic alle relevanten daten zu bekommen.
<Loriot>Ach.</Loriot>

...

Ein Klick (ich bin noch so nett und verlinke zur denic), Adresse eintippen, noch ein Klick, rausschreiben oder kopieren der Adresse. Kein großer, aber dennoch ein zusätzlicher Aufwand. Da weiß ich dann immerhin, dass ein potentieller Abmahner wenigstens etwas leisten musste. Immerhin.

~Smileys lasse ich weg, werden ja anscheinend eh nicht beachtet, hehe
__________________
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fym ist offline  
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